Kredit-Glossar

Alle wichtigen Begriffe rund um Privatkredite in der Schweiz einfach erklärt.

Amortisation

Die planmässige Tilgung eines Kredits in regelmässigen Raten. Jede Rate besteht aus einem Zins- und einem Amortisationsanteil. Mit jeder Zahlung verringert sich die Restschuld.

Barkredit

Ein Konsumkredit, bei dem der Kreditbetrag direkt auf das Bankkonto des Kreditnehmers ausbezahlt wird. Der häufigste Kredittyp in der Schweiz.

Betreibung

Ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Schuldeneintreibung in der Schweiz. Eine Betreibung wird im Betreibungsregister eingetragen und kann die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen.

Betreibungsregisterauszug

Ein offizielles Dokument des Betreibungsamts, das alle Betreibungen einer Person auflistet. Kreditgeber verlangen diesen Auszug als Teil der Bonitätsprüfung.

Bonität

Die Kreditwürdigkeit einer Person. Sie wird anhand des Einkommens, der Ausgaben, bestehender Schulden und des Zahlungsverhaltens beurteilt. Eine gute Bonität führt zu besseren Kreditkonditionen.

Effektiver Jahreszins

Der Gesamtkostensatz eines Kredits pro Jahr in Prozent. Er enthält alle obligatorischen Kosten (Zinsen und Gebühren) und ermöglicht den fairen Vergleich verschiedener Kreditangebote. In der Schweiz maximal 10%.

Grundpfandrecht

Ein dingliches Sicherungsrecht an einer Immobilie. Bei Konsumkrediten (Barkrediten) wird kein Grundpfandrecht verlangt – dies unterscheidet sie von Hypotheken.

Kreditfähigkeit

Die finanzielle Fähigkeit einer Person, einen Kredit zurückzuzahlen. Die Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Kredit muss hypothetisch innerhalb von 36 Monaten rückzahlbar sein.

Kreditfähigkeitsprüfung

Die obligatorische Prüfung durch den Kreditgeber vor Kreditvergabe. Sie stellt sicher, dass der Kreditnehmer den Kredit zurückzahlen kann, ohne in die Überschuldung zu geraten.

Konsumkredit

Ein Kredit für private Konsumzwecke. In der Schweiz geregelt durch das Konsumkreditgesetz (KKG). Kreditbeträge von CHF 500 bis CHF 80'000 mit Mindestlaufzeit von 3 Monaten.

Konsumkreditgesetz (KKG)

Das Schweizer Bundesgesetz, das die Vergabe von Konsumkrediten regelt. Es schützt Kreditnehmer durch Bestimmungen zu Kreditfähigkeitsprüfung, Widerrufsrecht, Höchstzinssatz und Informationspflichten.

Laufzeit

Die vereinbarte Dauer eines Kreditvertrags, also der Zeitraum von der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung. Bei Konsumkrediten in der Schweiz typischerweise 12 bis 84 Monate.

Leasingvertrag

Ein Nutzungsvertrag, bei dem der Leasingnehmer einen Gegenstand (z.B. Auto) gegen regelmässige Zahlungen nutzen darf, ohne Eigentümer zu werden. Wird wie Kredite in der ZEK erfasst.

Monatsrate

Der monatlich zu zahlende Betrag für die Kreditrückzahlung. Er setzt sich aus Zinsanteil und Tilgungsanteil zusammen und bleibt während der gesamten Laufzeit konstant (Annuität).

Nominalzins

Der reine Zinssatz eines Kredits ohne Berücksichtigung von Gebühren und Nebenkosten. Er ist in der Regel niedriger als der effektive Jahreszins.

Restschuldversicherung

Eine optionale Versicherung, die bei Tod, Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Kreditraten übernimmt. Sie ist nicht obligatorisch und wird separat vom effektiven Jahreszins ausgewiesen.

Solidarhaftung

Bei einem Kredit mit zwei Kreditnehmern haften beide gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, jeder Kreditnehmer kann für den vollen Kreditbetrag in Anspruch genommen werden.

Tilgung

Der Anteil der monatlichen Kreditrate, der zur Rückzahlung des Kreditbetrags verwendet wird (im Gegensatz zum Zinsanteil). Mit jeder Rate steigt der Tilgungsanteil.

Überschuldung

Ein Zustand, in dem die Schulden das Vermögen und die Rückzahlungsfähigkeit einer Person übersteigen. Das KKG verbietet die Kreditvergabe, wenn sie zur Überschuldung führt.

Umschuldung

Die Ablösung eines bestehenden Kredits durch einen neuen Kredit mit besseren Konditionen. Ziel ist es, Zinsen zu sparen oder die monatliche Belastung zu senken.

Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Gebühr für die vorzeitige Kreditrückzahlung. In der Schweiz ist bei Konsumkrediten keine Vorfälligkeitsentschädigung erlaubt (KKG).

Widerrufsrecht

Das gesetzliche Recht, einen Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen.

ZEK

Zentralstelle für Kreditinformation. Die ZEK erfasst laufende Konsumkredite und Leasingverträge in der Schweiz. Bei jedem Kreditantrag erfolgt eine ZEK-Abfrage.

ZEK-Eintrag

Ein Eintrag in der Datenbank der Zentralstelle für Kreditinformation über einen bestehenden oder abgeschlossenen Kredit- oder Leasingvertrag. Negative Einträge können die Kreditvergabe erschweren.

Zinssatz

Der Preis für die Nutzung des geliehenen Geldes, ausgedrückt als Prozentsatz pro Jahr. Er hängt von der Bonität, dem Kreditbetrag und der Laufzeit ab.