Kredit trotz Betreibung – Ist das möglich?

Ein Betreibungseintrag kann die Kreditvergabe erschweren, schliesst sie aber nicht zwingend aus. In der Schweiz prüft jeder Kreditgeber individuell, ob trotz Betreibung ein Kredit möglich ist. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und was Sie tun können.

Was ist eine Betreibung?

Eine Betreibung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Schuldeneintreibung in der Schweiz. Wenn ein Glaubiger seine Forderung nicht beglichen bekommt, kann er beim Betreibungsamt eine Betreibung einleiten. Der Eintrag wird im Betreibungsregister gespeichert und ist für Dritte (z.B. Kreditgeber) einsehbar.

Auswirkungen auf die Kreditvergabe

Ein Betreibungseintrag signalisiert dem Kreditgeber ein erhöhtes Risiko. Die meisten Banken und Kreditinstitute prüfen das Betreibungsregister im Rahmen der Bonitätsprüfung. Ein Eintrag führt nicht automatisch zur Ablehnung, wird aber als negativer Faktor gewertet. Entscheidend ist, ob die Betreibung bezahlt wurde und wie lange sie zurückliegt.

Wann ist ein Kredit trotzdem möglich?

Ein Kredit trotz Betreibung kann möglich sein, wenn die Betreibung vollständig bezahlt wurde, sie länger als 3-5 Jahre zurückliegt, Ihr aktuelles Einkommen stabil und ausreichend ist und Sie keine offenen Betreibungen haben. Jeder Fall wird individuell geprüft.

Was können Sie tun?

Bezahlen Sie offene Betreibungen und lassen Sie sich eine Bestätigung ausstellen. Fordern Sie einen aktuellen Betreibungsregisterauszug an. Stellen Sie sicher, dass Ihr Budget für die Kreditrate ausreicht. Seien Sie bei der Antragstellung ehrlich und transparent bezuglich Ihrer Situation.

Häufige Fragen

Es kommt auf den Einzelfall an. Wenn die Betreibung bezahlt ist und Ihr Einkommen stimmt, kann ein Kredit möglich sein. Offene Betreibungen machen eine Kreditvergabe deutlich schwieriger.

Ein Betreibungseintrag bleibt im Register grundsätzlich 5 Jahre lang sichtbar, ab dem Datum der Einleitung.

Ein vollständig bezahlter Betreibungseintrag kann nach gewisser Zeit auf Antrag gelöscht werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Betreibungsamt.

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